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Anwendbares Recht

  • Marieke Schepens

Anwendbares Recht bedeutet, welches Recht (aus welchem Land) auf einen Vertrag anwendbar ist. Jedes Land hat sein eigenes Rechtssystem mit eigenen Gesetzen und Vorschriften. Wenn Sie einen Vertrag mit einer anderen Partei abschließen, gilt das Recht eines bestimmten Landes. Dies kann das deutsche Recht oder das Recht des Landes der anderen Partei sein.  

Vor allem wenn es zu einem Konflikt kommt und ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden muss, ist es wichtig zu wissen, welches Recht gilt. Das anwendbare Recht spielt auch in anderen Situationen eine wichtige Rolle, wie z. B. wenn Sie den Vertrag kündigen wollen. 

Bestimmen Sie das anwendbare Recht selbst

In der Vereinbarung können die Parteien selbst festlegen, welches Recht im Streitfall anwendbar ist. Entscheidet Ihr beispielsweise polnischer Lieferant, dass polnisches Recht anwendbar ist, und sind Sie damit einverstanden? Dann gilt polnisches Recht. Selbst wenn Sie vor einem deutschen Gericht prozedieren würden. Oft wollen beide Parteien, dass das Recht ihres eigenen Landes gilt. In den meisten Fällen hat die Partei mit der stärksten Verhandlungsposition das letzte Wort. Es kann jedoch auch beschlossen werden, das Recht eines Landes in Ihren Vertrag aufzunehmen, in dem beide Parteien nicht ansässig sind. 

Was ist, wenn nichts vereinbart wurde?

Wenn beide Parteien keine Rechtswahl in den Vertrag aufnehmen, wird das auf den Vertrag anwendbare Recht bei europäischen Parteien auf der Grundlage internationaler Verträge und europäischer Verordnungen bestimmt. Die Hauptregel (in den EU-Ländern mit Ausnahme Dänemarks) ist, dass das Recht des Landes der Partei, die die Hauptleistung erbringt, anwendbar ist. So gilt für einen Kaufvertrag das Recht des Landes des Verkäufers und für einen Handelsvertretervertrag das Recht des Landes des Handelsvertreters. 

Wiener Kaufrechtsübereinkommens

Bei internationalen Kaufverträgen gilt in der Regel das Wiener Kaufrechtsübereinkommen mit dem Recht des Landes einer der Parteien als Ergänzung. Dies gilt für Kaufverträge zwischen Unternehmen aus einem Land, das dem Wiener Kaufrechtsübereinkommen beigetreten ist. Viele Länder weltweit sind Vertragsparteien des Wiener Kaufrechtsübereinkommens. 

Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

Neben dem anwendbaren Recht ist es auch wichtig, das zuständige Gericht zu bestimmen. Das sind zwei verschiedene Dinge. Es kann vorkommen, dass das deutsche Gericht zuständig ist, aber beispielsweise spanisches Recht gilt. Das deutsche Gericht sollte dann den Fall nach spanischem Recht beurteilen. Es ist normalerweise nicht wünschenswert, dass ein Gericht das Recht eines anderen Landes anwenden muss. Deshalb ist es wichtig, dass in der Vereinbarung festgelegt wird, welches Gericht zuständig ist und welches Recht anwendbar ist. 

Was können unsere Anwälte für Sie tun?

  • Legen Sie das anwendbare Recht in Ihrem Vertrag oder Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen fest 
  • Rechtsberatung über das geltende Recht 
  • Sie bei Gerichtsverfahren zu vertreten  

Weitere Informationen zum geltenden Recht

Haben Sie einen internationalen Rechtsstreit und möchten wissen, welches Recht anwendbar ist? Oder wollen Sie das anwendbare Recht in Ihrem Vertrag festlegen? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Spezialisten auf dem Gebiet des internationalen Privatrechts werden Sie stets klar und ehrlich beraten. 

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