skip to Main Content

Ein zahlungsunfähiger Kunde bringt viel Unsicherheit und Besorgnis mit sich, insbesondere wenn der Kunde im Ausland ansässig ist. Bei Konkursen im Ausland gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem Ihr Kunde ansässig ist. Das bedeutet, dass Sie die gesetzlichen Konkursregeln dieses Landes befolgen müssen und nicht die, die Sie gewohnt sind oder die in Ihrem Vertrag vereinbart wurden. Unsere Insolvenzrechtsanwälte können Sie unterstützen, wenn Ihr ausländischer Kunde für insolvent erklärt wurde. Wir sorgen dafür, dass der Schaden für Ihr Unternehmen begrenzt bleibt.

Offene Forderungen melden

Haben Sie noch offene Forderungen gegenüber Ihrem insolventen ausländischen Kunden? Beachten Sie, dass es in jedem europäischen Land unterschiedliche Regeln für die Anmeldung Ihrer Forderung gibt. In den meisten Fällen müssen Sie Ihre ausstehenden Forderungen beim Insolvenzverwalter oder beim Gericht des betreffenden Landes anmelden. Sie müssen auch wissen, dass es in einigen Ländern strenge Fristen und Regeln für die Anmeldung Ihrer Forderung gibt. Wenn Sie diese nicht einhalten, laufen Sie Gefahr, dass Ihre Rechte verfallen. Lassen Sie sich immer von einem Anwalt beraten, der sich mit dem Insolvenzrecht des betreffenden Landes auskennt und Erfahrung damit hat. Unsere internationalen Anwälte helfen Ihnen gerne weiter.

Rückholung von Waren von Ihrem insolventen Kunden im Ausland

Die Vorschriften für die Rückholung Ihrer Waren sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Wenn zum Beispiel ein französisches Unternehmen einen insolventen Kunden in Polen hat, gilt das polnische Insolvenzrecht, unabhängig davon, was vertraglich vereinbart wurde. Das bedeutet, dass Sie sich möglicherweise nicht auf einen vereinbarten Eigentumsvorbehalt berufen können. Für den Rückruf von Waren können andere Regeln gelten. Unsere internationalen Anwälte beraten Sie gerne über die Möglichkeiten in Ihrer Situation.

Wir können Ihnen in den folgenden Situationen helfen:

  • Rechtsberatung zu laufenden Vereinbarungen mit Ihrem insolventen Kunden
  • Verhandlung und Kontaktpflege mit dem Insolvenzverwalter
  • Rechtliche Beratung über die Rückgabe von Waren.

Beratung über einen insolventen Kunden im Ausland

Ist Ihr ausländischer Kunde, Lieferant oder Mieter für insolvent erklärt worden und möchten Sie wissen, welche Möglichkeiten Sie haben? Kontaktieren Sie uns noch heute. Unsere Insolvenzanwälte sorgen dafür, dass der Schaden für Ihr Unternehmen begrenzt bleibt.

Back To Top