skip to Main Content

Die wichtigsten Unterschiede zwischen niederländischem und deutschem Recht

  • Marieke Schepens

Das niederländische Recht und das deutsche Recht sind sich recht ähnlich. Dennoch gibt es auch wichtige Unterschiede. Das muss kein Problem sein, solange Sie diese Unterschiede berücksichtigen. In der Praxis stellen wir jedoch regelmäßig fest, dass sich die Parteien dessen nicht bewusst sind. Dies kann unangenehme (und kostspielige) Folgen für Ihr Unternehmen haben. Zum Beispiel, weil eine bestimmte Kündigungsfrist nicht berücksichtigt wurde und deshalb Schadenersatz gezahlt werden muss. Oder weil in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das niederländische Gericht als zuständiges Gericht gewählt wurde, während es viel günstiger wäre, in Deutschland zu prozedieren.  

Sind Sie neugierig auf die wichtigsten Unterschiede? Rechtsanwältin Vivienne Broeze ist sowohl nach niederländischem als auch nach deutschem Recht als Rechtsanwältin zugelassen. In diesem Artikel erläutert sie die wichtigsten Unterschiede.   

1. Die Verjährungsfrist für eine Forderung ist in den Niederlanden länger

Die Ansprüche verjähren. Nach Ablauf dieser Frist ist es nicht mehr möglich, eine Forderung gerichtlich einzuziehen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Verjährungsfrist zu unterbrechen, so dass sie wieder zu laufen beginnt. Die Vorschriften in Deutschland unterscheiden sich in dieser Hinsicht deutlich von denen in den Niederlanden.  

In den Niederlanden beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre und beginnt, wenn die Zahlungsfrist abgelaufen ist. In Deutschland gilt eine kürzere Verjährungsfrist, nämlich 3 Jahre. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. In Deutschland kann der Anspruch meist nur durch Einleitung eines Gerichtsverfahrens unterbrochen werden. In den Niederlanden ist dies viel einfacher; die Verjährung kann durch das Senden einer spezifischen Mahnung unterbrochen werden.   

2. Längere Kündigungsfrist in einem Handelsvertretervertrag nach niederländischem Recht

Haben Sie einen Handelsvertretervertrag mit einem deutschen Handelsvertreter oder Lieferanten? Dann sollten Sie berücksichtigen, dass nach niederländischem Recht eine längere Kündigungsfrist für diesen Vertrag gilt. Wenn Sie im Vertrag vereinbart haben, dass niederländisches Recht anwendbar ist, können Sie sich nicht auf die (kürzere) Kündigungsfrist des deutschen Rechts berufen.   

3. Das niederländische Recht sieht keinen verlängerten Eigentumsvorbehalt vor

Der Eigentumsvorbehalt ist in vielen europäischen Ländern mehr oder weniger identisch. Dennoch gibt es in jedem Land Unterschiede, wie in den Niederlanden und Deutschland. Einer der Hauptunterschiede ist, dass es in den Niederlanden keinen verlängerten Eigentumsvorbehalt gibt. Nach niederländischem Recht besteht nur ein erweiterter Eigentumsvorbehalt, bei dem alle Waren (aus mehreren Lieferungen) bis zur Bezahlung aller Rechnungen Eigentum des Lieferanten bleiben. Wird die Ware weiterverkauft oder in ein anderes Produkt eingebaut, erlischt der Eigentumsvorbehalt. Nach deutschem Recht können Sie diese beiden Varianten des verlängerten Eigentumsvorbehalts in Ihrem Vertrag vereinbaren.   

4. Die Vertriebsvereinbarung ist nicht im niederländischen Recht verankert  

Möchten Sie Waren in den Niederlanden vertreiben? Das niederländische Recht enthält keine Bestimmungen über eine Vertriebsvereinbarung. Daher gibt es viel Spielraum für Vereinbarungen, z.B. über die Kündigungsfrist und die Höhe einer eventuellen Abfindung. Im deutschen Recht gibt es gesetzliche Bestimmungen für den Inhalt einer Vertriebsvereinbarung.  

5. In den Niederlanden ist kein Urteil erforderlich, um eine Pfändung vorzunehmen

Wenn ein Schuldner nicht zahlt, besteht sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden die Möglichkeit, das Vermögen des Schuldners zu pfänden. In den Niederlanden gibt es jedoch auch die Möglichkeit der vorläufigen Pfändung (sogenannte vorsorgliche Pfändung), was in Deutschland nicht möglich ist.   

Mit der vorläufigen Pfändung können Sie das Vermögen Ihres Schuldners bereits vor einem Gerichtsverfahren pfänden. Dadurch wird verhindert, dass der Schuldner beispielsweise eine Immobilie schnell verkaufen oder sein Geld auf ein anderes Bankkonto überweisen kann. Voraussetzung für die vorsorgliche Pfändung ist, dass innerhalb von 8 Tagen ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Wird der Forderung in diesem Verfahren stattgegeben, wird die vorläufige Pfändung in eine normale Pfändung umgewandelt. In diesem Fall kann der Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung fortfahren.  

In Deutschland gibt es nur die normale Pfändung nach urteil. Bevor das Vermögen eines Schuldners gepfändet werden kann, muss zunächst ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden.   

6. Der niederländische Insolvenzverwalter kann nicht einfach so Zahlungen zurückfordern

Das Insolvenzrecht in den Niederlanden und in Deutschland ist ebenfalls unterschiedlich. Wenn ein Unternehmen für insolvent erklärt wird, wird in beiden Ländern ein Insolvenzverwalter für die Abwicklung der Insolvenz eingesetzt. Beide Insolvenzverwalter haben die Möglichkeit, bereits geleistete Zahlungen auf der Grundlage der Insolvenzanfechtung zurückzufordern, doch während das in den Niederlanden nur selten geschieht, ist dies in Deutschland recht häufig der Fall.  

Es handelt sich um eine Insolvenzanfechtung, wenn die insolvente Partei vor der Insolvenzerklärung Handlungen vorgenommen hat, von denen sie wusste, dass sie die anderen Gläubiger schädigen wird. In den Niederlanden gibt es recht strenge Anforderungen, um sich darauf berufen zu können, im Gegensatz zum deutschen Insolvenzrecht, wo dies viel einfacher ist. In der Praxis kommt es daher regelmäßig vor, dass niederländische Unternehmen von der Tatsache überrascht werden, dass ein deutscher Kunde vor Jahren in Konkurs gegangen ist und der deutsche Insolvenzverwalter plötzlich die Zahlungen von den Kunden zurückfordern will.   

7. Die Gerichtsverfahren vor den niederländischen Gerichten sind unterschiedlich

Das Gerichtsverfahren vor einem deutschen Gericht ist anders als vor einem niederländischen Gericht. In Deutschland wird beispielsweise häufiger eine weitere schriftliche Runde durchgeführt, bevor der Richter eine mündliche Verhandlung anberaumt. Andererseits trifft das deutsche Gericht nach einer Gerichtsverhandlung oft schneller eine Entscheidung.   

8. In den Niederlanden werden dem Gewinner nicht alle Prozesskosten erstattet.

Haben Sie ein Gerichtsverfahren eingeleitet und hat das Gericht zu Ihren Gunsten entschieden? In den Niederlanden erhalten Sie dann in der Regel eine geringere Erstattung für die Ihnen entstandenen Prozesskosten. In den Niederlanden werden die Prozesskosten nicht vollständig erstattet, sondern es wird eine Formel verwendet, um zu berechnen, welche Kosten erstattet werden. In Deutschland ist das System anders: ein viel größerer Teil (fast alle Prozesskosten) wird erstattet. Dies hängt von der Höhe Ihrer Forderung ab.  

9. In den Niederlanden werden die Gerichtsgebühren im Falle einer Widerklage nicht erhöht

In Deutschland werden die Gerichtsgebühren erhöht, wenn die Gegenpartei während eines Gerichtsverfahrens eine Widerklage erhebt. Dadurch wird der Fall komplexer und kostet das Gericht mehr Zeit. In den Niederlanden hat die Erhebung einer Widerklage keinen Einfluss auf die Höhe der Gerichtsgebühren. Dort gelten Festbeträge, die nur die Höhe der Forderung berücksichtigen, für die ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird.   

Neben den oben erwähnten Unterschieden gibt es noch weitere Aspekte, die sich von denen in Deutschland unterscheiden. Lassen Sie sich daher immer von einem spezialisierten Anwalt beraten, wenn Sie in den Niederlanden geschäftlich tätig werden wollen. Die Anwälte des niederländischen Teams helfen Ihnen gerne, wenn Sie in den Niederlanden rechtlichen Beistand benötigen.   

Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren. Sie können das Kontaktformular unverbindlich ausfüllen, und unsere Anwälte des niederländischen Teams werden Ihnen noch am selben Tag antworten. Möchten Sie lieber direkt mit einem Anwalt sprechen? Nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit uns auf, und wir werden Sie direkt mit einem niederländischen Anwalt verbinden, dem Sie Ihren Fall vortragen können. 

Back To Top